Fachberater für Testaments­voll­streck­ung und Nachlass­ver­wal­tung
(DStV e.V.)

Nach erfolgreicher Teilnahme des Lehrganges und den Leistungskontrollen hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. Herrn René Naudascher am 31.01.2011 die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“ verliehen.

„Das ist eine optimale Ergänzung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge“ merkt Naudascher an.

Die Fachberaterrichtlinien des DStV verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlassverwaltung.

„Die Voraussetzungen zu erfüllen, war für mich kein Problem, da ich bereits seit 1999 als Steuerberater tätig bin.“ so Naudascher.